Nutzungsbedingungen für die Hafenlogistik-Plattform

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung automatisierter Infrastrukturdienste gemäß Seeaufgabengesetz und maritimen Sicherheitsstandards.

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Nutzungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der m.a.u.a. Maritime Automation & Utility Assets (nachfolgend „Anbieter“) und dem Nutzer (nachfolgend „Kunde“) für die Nutzung der automatisierten Hafenlogistik-Plattform, der Kransteuerungssoftware sowie der damit verbundenen Hardware-Integrationsdienste.

Der Vertragsgegenstand umfasst die Bereitstellung von Software zur Steuerung und Überwachung von Hafenkränen, Förderbändern und Schleusenanlagen, die Integration von IoT-Sensorik sowie die Datenharmonisierung zwischen Terminalbetreibern, Spediteuren und Zollbehörden. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage der technischen Spezifikationen, die dem Kunden vor Vertragsschluss in schriftlicher Form übermittelt werden.

Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsumfang und Systemverfügbarkeit

Der Anbieter stellt dem Kunden die vertraglich vereinbarten Softwaremodule und Integrationsdienste zur Verfügung. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die dem Vertrag beigefügt ist.

Die Systemverfügbarkeit beträgt 99,5 % im Jahresdurchschnitt, berechnet auf Basis der Betriebszeit der zentralen Serverinfrastruktur. Ausgenommen sind Zeiten, in denen das System aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates oder höherer Gewalt nicht erreichbar ist. Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt.

Der Anbieter weist darauf hin, dass die automatisierte Kransteuerung und die Datenintegration von der einwandfreien Funktion der vom Kunden bereitgestellten Hardware (Sensoren, Netzwerkkomponenten, Stromversorgung) abhängen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Komponenten gemäß den Herstellervorgaben zu betreiben und regelmäßig zu warten.

  • Die Plattform unterstützt die gängigen Schnittstellenstandards (OPC UA, MQTT, REST-API).
  • Die Integration von Drittsystemen erfolgt auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Dokumentation.
  • Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Kompatibilität mit nicht spezifizierten Systemen.
3. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform und die zugehörige Software nur bestimmungsgemäß zu nutzen. Insbesondere darf die Software nicht dazu verwendet werden, Sicherheitsmechanismen zu umgehen, unbefugten Zugriff auf Daten Dritter zu erlangen oder die Stabilität des Systems zu gefährden.

Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Daten (insbesondere Sensordaten, Logbuchdaten und Betriebsparameter) vollständig und korrekt sind. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Daten des Kunden resultieren.

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über sicherheitsrelevante Vorfälle, Störungen der Hardware oder Verstöße gegen die Seeaufgabengesetze zu informieren. Dies gilt insbesondere für Vorfälle, die die Sicherheit des Schiffsverkehrs oder der Hafenanlagen betreffen.

Datenschutz und Zugriffsrechte

Der Kunde gewährt dem Anbieter den Zugriff auf die für die Leistungserbringung erforderlichen Systeme und Daten. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich im Rahmen des Vertrags und gemäß der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.

Der Kunde ist für die Vergabe und Verwaltung der Zugriffsberechtigungen seiner Mitarbeiter verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für unbefugte Zugriffe, die auf mangelhafte Berechtigungsverwaltung des Kunden zurückzuführen sind.

4. Haftung und Gewährleistung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Gewährleistung für Mängel der Software und der Integrationsdienste beträgt 24 Monate ab Abnahme. Der Anbieter wird nach Wahl des Kunden den Mangel beseitigen oder Ersatz liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder Streiks verursacht werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung der Hardware durch den Kunden oder durch nicht genehmigte Änderungen an der Software entstehen.

  • Die Haftung für Datenverlust ist auf die Kosten der Wiederherstellung der Daten aus den vom Kunden erstellten Sicherungskopien begrenzt.
  • Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, soweit gesetzlich zulässig.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die Nutzung der Plattform und der Integrationsdienste ergibt sich aus der jeweiligen Preisliste, die dem Vertrag beigefügt ist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Der Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlt. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.

Der Anbieter behält sich vor, die Preise nach vorheriger Ankündigung von mindestens 30 Tagen anzupassen, sofern sich die Kosten für Wartung, Hosting oder Lizenzen erhöhen. Der Kunde hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht.

6. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, die Sicherheit der Hafenanlagen gefährdet oder Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet.

Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsende eigene Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen.

7. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Der Anbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben, technischer Weiterentwicklungen oder zur Anpassung an neue maritime Sicherheitsstandards erforderlich ist.

Der Kunde wird über Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung, gelten die neuen Bedingungen als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf dieses Widerspruchsrecht hinweisen.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Für Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen steht der Anbieter unter der folgenden Adresse zur Verfügung: m.a.u.a. Maritime Automation & Utility Assets, Daniel-Reimann-Weg 2/4, E-Mail: info@mauaibnb.com.

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